Am 1. September 2001 treten strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung in Kraft, teilt das Bundesverbraucherministerium mit. Das sieht die kürzlich veröffentlichte Tierschutz-Hundeverordnung vor. Sie löst die "Verordnung über das Halten von Hunden im Freien" von 1974 ab, in der Mindestvoraussetzungen geregelt sind. Die neue Verordnung enthält Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für bestimmte aggressive Rassen.
Die in den vergangenen 27 Jahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in der Hundehaltung hätten gezeigt, dass für alle Hunde Regelungen erforderlich seien, unabhängig davon, wo sie gehalten würden, so das Ministerium. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Bewegung und Gemeinschaft müsse den Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung möglich sein. Hunde, die reizarm und ohne ausreichende Bewegungsmöglichkeit gehalten würden, seien häufig verhaltensgestört und litten darunter. Auch Alleinsein sei Hunden wesensfremd. Sie seien auf das Zusammenleben mit Artgenossen und auf ausreichende Kontaktmöglichkeiten zu Betreuungspersonen angewiesen, um Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.
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