Die Prüfung basiert auf einem vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog der die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst:
- die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.
Die praktische Sachkundeprüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen, darin muss der Prüfling nachweisen dass er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund anwenden kann.
Wir bieten für die theoretische Sachkundeprüfung Vorbereitungsseminare an. Auch zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung bieten wir Kurse an.
Prüfungstermine werden ab Juli nach Bedarf angeboten.
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