Rottweiler Denker
Die Waldrandschule

Ausbildung und Service für den Hund

mach' es so wie du denkst, aber mach' es so wie ich es gesagt habe

Niedersächsisches Gesetz
über das Halten von Hunden (NHundG)

Den Wortlaut dieses Gesetzes finden Sie hier:

http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

Bernd Gauda ist als Prüfer zur Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß § 3 Abs. 3 NHundG anerkannt. 

Die theoretische Sachkundeprüfung kann bei uns abgelegt werden. Die Termine sind jeweils am Mittwoch. Die Prüfungstermine werden nach Bedarf angeboten. Termine

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) von 2011 verlangt nach einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2013 von "Neuhundehaltern" eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung. Die theoretische Sachkundeprüfung dient zum Nachweis der Sachkunde nach § 3 Abs. 1 und 3 NHundG und muss vor Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.

Die Prüfung basiert auf einem vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog der die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst:

- die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts

- das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden

- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden

- das Erziehen und Ausbilden von Hunden

- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.

Die praktische Sachkundeprüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen, darin muss der Prüfling nachweisen dass er die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit dem Hund anwenden kann.

Wir bieten für die theoretische Sachkundeprüfung Vorbereitungsseminare an.
Auch zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung bieten wir Kurse an.

Prüfungstermine werden ab Juli nach Bedarf angeboten.

Prüfungstermine...hier

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